Zahnextraktion und operative Zahnentfernung
Zahnextraktion und operative Zahnentfernung, auch bei Patienten, die Blutverdünner wie Marcumar, ASS, Clopidogrel (Iscover), Xarelto, Pradaxa, Eliquis, Brilique etc. einnehmen.
Es liegt uns viel daran, möglichst jeden Zahn zu erhalten. Bei jedem Zahn, der zur Entfernung ansteht, prüfen wir immer genauestens, ob ein Erhalt möglich ist. Auch bereits wurzelspitzenresezierte Zähne können wir häufig durch nachträgliche retrograde Füllung erhalten.
Dies ist jedoch leider nicht in jedem Fall möglich oder sinnvoll. Eine Zahnentfernung wird dann nötig, wenn zahnerhaltende Maßnahmen nicht erfolgreich sind oder dies aus kieferorthopädischer Sicht („Platzmangel im Mund") notwendig ist.
In Abstimmung mit Ihrem Zahnarzt/in erfolgt die schonende Entfernung nicht erhaltungswürdiger Zähne in der Regel in örtlicher Betäubung. Zusätzlich zu der örtlichen Betäubung geben wir auf Wunsch in vielen Fällen ein Medikament (in Form von Tropfen), das sedierend wirkt, d. h. welches „müde“ machen, Angst und Anspannung reduzieren oder nehmen kann. Bei besonders ängstlichen Patienten, Kindern oder bei starkem Würgereiz sowie bei Patienten mit geistiger Behinderung besteht auch die Möglichkeit der Behandlung im „Dämmerschlaf“ (besonders tiefe Sedierung durch den Narkosearzt) oder in Vollnarkose. Ob dies eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist, hängt vom individuellen Fall ab. Im Allgemeinen erfolgt eine Übernahme der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen , wenn die Schwierigkeit des chirurgischen Eingriffs dies erfordert, beispielsweise bei besonders schwierig verlagerten Weisheitszähnen oder dann, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die geplante Behandlung nur unter Vollnarkose erfolgen kann. Dies klären wir individuell mit Ihnen vor der jeweiligen Behandlung.
Bei der Einnahme von Blutverdünnern entscheiden wir in Abstimmung mit Ihrem behandelnden Hausarzt/Internisten/Kardiologen, ob diese weiter eingenommen, bzw. durch andere Medikamente (z.B. Heparin-Spritzen) ersetzt werden oder pausiert werden dürfen.
Im Vorfeld ist es für uns sehr hilfreich, wenn Sie diesen Punkt schon vorher mit Ihrem Hausarzt/Internisten/Kardiologen besprechen.
Entfernung verlagerter/impaktierter/nervnaher Weisheitszähne mittels schonender Methoden (wenn erforderlich, auch mit Verplattung zur Kieferbruchvermeidung)
Verlagerte Weisheitszähne, die aufgrund von Platzmangel Druckgefühl im Kiefer sowie Zahnverschiebungen auslösen, sollten entfernt werden. Auch unvollständig in die Mundhöhle gewachsene Weisheitzähne können durch Zahnfleischkapuzen im hinteren Bereich immer wieder unangenehme Entzündungen hervorrufen. Dies führt schlimmstenfalls zu einer „dicken Backe“, was häufig in ein Abszeßgeschehen mit Vereiterung mündet. Auch kann ein Weisheitszahn durch anhaltende Speiserestretention im Spalt zum davor liegenden Backenzahn Karies an diesem Zahn verursachen. Um dies zu vermeiden, erfolgt eine prophylaktische Weisheitszahnentfernung. Bei bereits entzündeten Weisheitszähnen steht zunächst die Therapie der Entzündung im Vordergrund. Im entzündungsfreien Intervall wird dann der verursachende Weisheitszahn entfernt. Hier erfolgt in der Regel in örtlicher Betäubung ein kleiner Schnitt im Zahnfleisch. Durch vorsichtiges Fräsen wird der Zahn dann so weit freigelegt, dass er sanft herausgehoben werden kann. Tief im Kiefer liegende Zähne werden schonend zerteilt und können so problemlos unter maximaler Schonung benachbarter Strukturen (vor allem Gefühlsnerven der Unterlippe und Zunge) entfernt werden. Vor jedem Eingriff besprechen wir mit Ihnen Ihre individuelle Situation und erklären Ihnen das Vorgehen gern.
Entfernung überzähliger oder in den Kiefer verlagerter Zahnanlagen
In der Natur kommt es durchaus vor, dass im Kiefer auch zu viele Zähne angelegt sind. Diese überzähligen Zahnanlagen können in der Regel problemlos entfernt werden. Vorab erfolgt in der Regel eine dreidimensionale Röntgendiagnostik zur Lagebestimmung der Zahnanlage. Je nach Lebensalter und Verlagerung des Zahnes nehmen wir die Entfernung in lokaler Betäubung oder ggf. Vollnarkose unter maximaler Schonung benachbarter Strukturen vor.